Garantie und Gewährleistung nach Renovierung: Was wirklich gilt und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen

Wenn Sie Ihre Wohnung renovieren, wollen Sie sicherstellen, dass alles richtig gemacht wird. Aber was passiert, wenn nach einigen Monaten die Fliesen knacken, das Fenster undicht wird oder die Heizung nicht mehr hält? Dann geht es um Gewährleistung und Garantie - zwei Begriffe, die oft als dasselbe verstanden werden, aber rechtlich völlig unterschiedlich sind. Wer das nicht weiß, verliert möglicherweise Ansprüche, die ihm das Gesetz eigentlich garantiert.

Was ist die gesetzliche Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist kein Bonus, den der Handwerker Ihnen schenkt. Sie ist ein Recht, das Ihnen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt. Nach § 634a BGB gilt sie für alle Renovierungsarbeiten, die das Gebäude betreffen - egal, ob es um eine neue Dachdeckung, eine Sanierung des Bads oder den Einbau neuer Fenster geht. Die Frist beträgt fünf Jahre ab der Übergabe der Arbeit.

Diese Frist gilt nicht nur für neue Bauteile, sondern auch für Mängel, die schon vor der Renovierung bestanden haben, aber vom Handwerker nicht erkannt oder verschwiegen wurden. Wenn der Handwerker wusste, dass die Wand feucht ist, aber trotzdem neu verputzt hat, dann zählt das als arglistige Täuschung. In diesem Fall läuft die Verjährungsfrist nicht nach fünf, sondern nach 30 Jahren.

Ab dem 1. Januar 2022 gilt eine wichtige Neuerung: In den ersten 12 Monaten nach Übergabe muss der Handwerker beweisen, dass der Mangel nicht schon vorher bestand. Sie als Kunde müssen nur den Mangel anzeigen. Danach müssen Sie selbst nachweisen, dass der Fehler schon bei der Ausführung da war - das ist schwerer, aber nicht unmöglich. Fotos, Rechnungen und schriftliche Absprachen helfen enorm.

Was ist eine Garantie?

Die Garantie ist freiwillig. Sie kommt nicht aus dem Gesetz, sondern aus dem Vertrag. Wenn der Handwerker Ihnen sagt: „Ich gebe Ihnen eine 10-jährige Garantie auf die neue Heizung“, dann ist das eine Zusicherung - aber nur, wenn sie schriftlich steht. Mündliche Versprechen zählen nicht.

Garantien sind oft attraktiv klingend, aber voller Fallstricke. Viele Unternehmen schließen wichtige Komponenten aus: „Garantie gilt nicht bei Wartung durch Dritte“, „keine Ansprüche bei normalem Verschleiß“, „keine Lohnkosten für Reparaturen“. Das bedeutet: Sie können zwar den defekten Heizkörper ersetzt bekommen, aber nicht, dass jemand kommt und ihn einbaut. Oder: Die Garantie läuft nur, wenn Sie die Heizung exakt so nutzen, wie der Hersteller es vorschreibt - was in der Praxis kaum möglich ist.

Ein typisches Beispiel: Ein Handwerker verspricht eine 5-jährige Garantie auf die neue Fußbodenheizung. Doch in den Kleingedruckten steht: „Ausschluss bei Luft im System“. Wer die Heizung nicht perfekt entlüftet, verliert die Garantie - obwohl das ein ganz normaler Wartungsschritt ist. Die gesetzliche Gewährleistung hingegen schützt Sie auch dann, wenn der Mangel durch falsche Bedienung entstanden ist - solange er nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.

Wann gilt was? Ein Vergleich

Die Unterschiede sind entscheidend. Hier eine klare Übersicht:

Gewährleistung vs. Garantie - Der Vergleich
Aspekt Gewährleistung Garantie
Rechtsgrundlage Gesetz (BGB) Vertrag
Dauer (Renovierung) 5 Jahre Individuell (meist 1-5 Jahre)
Verpflichtung Ja, zwingend Nein, freiwillig
Beweislast (erste 12 Monate) Handwerker muss beweisen, dass kein Mangel vorlag Garantiegeber muss beweisen, dass Garantiebedingungen erfüllt wurden
Ausschluss möglich? Nein Ja, oft mit Einschränkungen
Gilt bei Insolvenz? Ja, auch wenn der Handwerker pleite ist Nein, Garantie erlischt mit dem Unternehmen
Gilt für Gebrauchtteile? Ja, 5 Jahre Meist nur für Neuteile, oft nur 1 Jahr

Ein Fall aus der Praxis: Ein Kunde ließ vor drei Jahren die Dachrinne erneuern. Nach zwei Jahren tropfte sie. Der Handwerker hatte eine 3-jährige Garantie versprochen - die war abgelaufen. Doch die gesetzliche Gewährleistung lief noch zwei Jahre. Der Kunde meldete den Mangel schriftlich mit Fotos. Der Handwerker musste die Rinne kostenlos erneuern - obwohl er eigentlich nicht mehr verpflichtet war.

Frau erklärt an einer Tabelle den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie für einen Handwerker.

Was Sie tun müssen, wenn ein Mangel auftritt

Ein Mangel ist kein Grund, sofort zu schreien. Aber er ist ein Grund, richtig zu handeln. Hier ist, was Sie tun müssen:

  1. Dokumentieren: Machen Sie klare Fotos vom Mangel - von verschiedenen Winkeln. Notieren Sie, wann und wie er aufgetreten ist.
  2. Schreiben: Senden Sie dem Handwerker eine Mängelanzeige im Textform (per E-Mail oder Brief). Beschreiben Sie den Mangel genau, nennen Sie den Ort, das Datum und verlangen Sie die Beseitigung. Setzen Sie eine Frist von mindestens 14 Tagen.
  3. Behalten Sie alles: Rechnungen, Verträge, Fotos, E-Mails - alles archivieren. Später wird es wichtig sein.
  4. Keine Eigenreparatur: Reparieren Sie nicht selbst, es sei denn, der Handwerker hat ausdrücklich zugestimmt. Sonst verlieren Sie Ihre Ansprüche.
  5. Nach Ablauf der Frist: Wenn der Handwerker nicht reagiert, können Sie einen Sachverständigen hinzuziehen oder die Schlichtungsstelle für Bau, Handwerk und Architektur (SchSBau) einschalten.

Die Schlichtungsstelle bearbeitet im Durchschnitt über 1.200 Fälle pro Monat. Sie ist kostenlos, schnell und oft erfolgreich. Viele Handwerker zahlen lieber, als sich einem offiziellen Verfahren zu stellen.

Warum viele Handwerker Garantien anbieten - und warum Sie vorsichtig sein sollten

Es klingt gut, wenn ein Handwerker sagt: „Wir geben 10 Jahre Garantie!“ Aber oft ist das nur Marketing. Einige Betriebe nutzen lange Garantieversprechen, um Kunden zu locken - und verstecken dann in den Kleingedruckten so viele Ausschlüsse, dass die Garantie wertlos wird.

Die Verbraucherzentrale hat 2024 eine Studie veröffentlicht: 68,4 % der Verbraucher wissen nicht, dass Gewährleistung und Garantie etwas anderes sind. Viele glauben, dass eine 5-jährige Garantie besser ist als die gesetzliche 5-jährige Gewährleistung. Das ist ein Irrtum. Die Gewährleistung ist stärker - sie ist gesetzlich, sie gilt auch bei Insolvenz, und sie kann nicht ausgeschlossen werden.

Ein weiterer Trick: Manche Handwerker geben „Garantie“ auf Dinge, die gar nicht zum Bau gehören - etwa auf Möbel oder Küchengeräte. Das ist nicht die Renovierung, das ist ein Produktkauf. Da gelten andere Regeln. Achten Sie darauf, was genau garantiert wird.

Ein Schild mit 'Gesetzliche Gewährleistung' schützt ein Haus, während eine fragile Garantie zerfällt.

Was Sie im Vertrag prüfen müssen

Bevor Sie unterschreiben, prüfen Sie den Vertrag auf diese Punkte:

  • Steht explizit: „Gesetzliche Gewährleistung bleibt unberührt“? Wenn nicht, ist das ein Warnsignal.
  • Wird die Garantie schriftlich beschrieben? Mit Dauer, Umfang, Ausschlüssen?
  • Wird die Garantie auf den Hersteller übertragen? Oder ist sie nur vom Handwerker abhängig?
  • Wird die Garantie auf die gesamte Arbeit oder nur auf einzelne Komponenten bezogen?

Ein guter Handwerker erklärt Ihnen den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie - und schreibt beides klar in den Vertrag. Ein schlechter versucht, Sie mit langen Garantieversprechen zu beeindrucken, ohne zu erklären, was wirklich gilt.

Was kommt in Zukunft?

Die Rechtslage wird sich weiter verschärfen. Das Bundesministerium der Justiz hat im November 2024 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Gewährleistungsfrist für tragende Bauteile von 5 auf 10 Jahre verlängern soll. Außerdem soll die Beweislastumkehr von 12 auf 24 Monate ausgeweitet werden.

Auch die Digitalisierung macht Fortschritte: Die Deutsche Bau- und Handwerkskammer plant für 2025 einen „Gewährleistungs- und Garantiepass“ - ein digitales Dokument, das alle Fristen und Bedingungen einer Renovierung bündelt. Bislang wird das von 1.247 zertifizierten Betrieben bereits genutzt, die das Prüfsiegel „Sichere Renovierung“ tragen.

Die Botschaft ist klar: Wer sich auf die gesetzliche Gewährleistung verlässt, ist besser geschützt als wer auf lockere Garantieversprechen setzt. Die Garantie ist ein Bonus - die Gewährleistung ist Ihr Recht.

Ist die Gewährleistung auch bei einer kleinen Renovierung wie einem neuen Boden gültig?

Ja. Die gesetzliche Gewährleistung gilt für jede Art von Renovierungsarbeit, egal ob es um eine komplette Sanierung oder nur den Austausch eines Bodens geht. Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der Übergabe der Arbeit - auch wenn es nur ein einzelner Raum ist.

Was passiert, wenn der Handwerker insolvent ist?

Die gesetzliche Gewährleistung bleibt bestehen. Sie können den Mangel nicht nur vom ursprünglichen Handwerker, sondern auch von einem anderen Unternehmer beheben lassen und die Kosten vom ursprünglichen Auftraggeber verlangen - auch wenn er pleite ist. Die Garantie hingegen erlischt mit dem Unternehmen.

Kann ich die Garantie mit der Gewährleistung kombinieren?

Ja, und das sollten Sie auch tun. Die Garantie ergänzt die Gewährleistung - sie bietet keinen Ersatz, sondern einen zusätzlichen Schutz. Wenn die Garantie beispielsweise 5 Jahre auf die Heizung gibt und die Gewährleistung 5 Jahre auf die gesamte Renovierung, dann haben Sie zwei unabhängige Ansprüche. Sie können beide gleichzeitig geltend machen.

Muss ich die Gewährleistung extra vereinbaren?

Nein. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und tritt automatisch ein - ohne dass sie im Vertrag stehen muss. Aber: Es ist ratsam, sie trotzdem schriftlich zu bestätigen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wie lange gilt die Gewährleistung bei einer Dachsanierung?

Fünf Jahre. Das gilt auch für Dächer, da sie Teil der baulichen Substanz sind. Ausnahmen gibt es nur, wenn es sich um eine reine Wartung handelt - etwa um das Reinigen von Dachrinnen. Dann gilt nur die 2-Jahres-Frist.

Kann ich die Garantie verlängern, wenn ich den Handwerker nicht vertraue?

Nein. Die Garantie ist ein freiwilliges Angebot des Handwerkers. Sie können sie nicht erzwingen. Aber Sie können auf die gesetzliche Gewährleistung bestehen - und sie ist stärker. Wenn ein Handwerker keine Garantie gibt, ist das kein Grund, nicht mit ihm zu arbeiten - solange er die Gewährleistung anerkennt.

Januar 20, 2026 / Bauen und Renovieren /

Kommentare (1)

Max Summerfield

Max Summerfield

Januar 21, 2026 AT 10:49

Die Gewährleistung ist das Einzige, was wirklich zählt. Garantien sind Marketing-Gimmicks, die nur funktionieren, solange der Handwerker noch am Markt ist. Ich hab vor 4 Jahren eine neue Heizung bekommen, die nach 18 Monaten kaputt ging. Der Typ hatte 10 Jahre Garantie versprochen, aber war dann pleite. Die Gewährleistung hat mich gerettet, weil ich die Mängelanzeige schriftlich gemacht hatte. Keine Ahnung, warum das so viele nicht wissen.

Schreibe einen Kommentar