Im Jahr 2025 verkaufen immer mehr Österreicher und Deutsche ihre Immobilie ohne Makler. Es klingt einfach: Keine Provision sparen, direkter Kontakt zum Käufer, mehr Kontrolle. Doch hinter dieser Einfachheit verbirgt sich ein Rechtsdschungel, der viele Privatverkäufer in eine finanzielle Falle führt. Die meisten denken, sie könnten den Verkauf wie einen Gebrauchtwagen abwickeln - mit einem Vertrag, ein paar Fotos und einem Termin beim Notar. Das ist ein fataler Irrtum.
Was passiert, wenn Sie einen C-Blatt-Belastung vergessen?
Ein C-Blatt ist kein technischer Begriff aus dem Immobilienhandel - es ist ein rechtlicher Zeitbombe, die viele Verkäufer nicht einmal kennen. Es handelt sich um Belastungen, die im Grundbuch eingetragen sind: Reallasten, Dienstbarkeiten, Baurechte oder sogar versteckte Ansprüche von Nachbarn. Wenn Sie im Kaufvertrag schreiben: „Der Käufer übernimmt die Reallast von 30.000 €“, dann wird dieser Betrag nicht einfach abgezogen. Er wird zum Kaufpreis hinzugerechnet. In Österreich bedeutet das: Die Grunderwerbsteuer von 3,5 % bis 4,5 % wird nicht nur auf den Kaufpreis, sondern auf den Kaufpreis plus die übernommene Last berechnet. Und für Sie als Verkäufer? Der Gewinn steigt - und damit auch die Immobilienertragsteuer. Ein Beispiel: Sie verkaufen Ihr Haus für 400.000 €, der Käufer übernimmt eine Reallast von 30.000 €. Der Steuerwert ist nicht 400.000 €, sondern 430.000 €. Das sind fast 1.500 € mehr an Steuern für Sie. Und der Käufer zahlt auch mehr Grunderwerbsteuer. Beide zahlen mehr - und Sie haben es nicht gesehen, weil Sie den Vertrag nicht mit einem Fachmann geprüft haben.Der Energieausweis: Kein Formsache, sondern ein Pflichtfeld
Seit 2014 ist in Deutschland und Österreich der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Kein Verkauf ohne ihn. Aber viele Privatverkäufer glauben, ein altes Papier aus dem Jahr 2018 reicht aus. Tatsächlich muss er aktuell sein - und korrekt ausgefüllt. Ein falscher Wert bei der Heizwärmebedarfszahl oder ein fehlender Hinweis auf Sanierungsmöglichkeiten kann den Verkauf blockieren. Der Notar weigert sich, den Vertrag zu beurkunden, wenn der Energieausweis nicht vorliegt. Und selbst wenn der Käufer den Vertrag unterschreibt: Später kann er den Vertrag wegen falscher Angaben anfechten. Das passiert nicht selten. In einer Umfrage von ImmobilienScout24 aus 2023 gaben 42 % der Privatverkäufer an, nachträglich Kosten für Nachbesserungen am Energieausweis zahlen zu müssen - oft mehrere hundert Euro. Und das, obwohl der Ausweis bei einer einfachen Ein-Zimmer-Wohnung unter 100 € zu haben ist.Der Notar ist nicht Ihr Anwalt
Viele denken: Der Notar prüft alles. Er ist neutral. Er schützt beide Parteien. Das ist ein gefährlicher Mythos. Der Notar ist ein öffentlicher Beamter, der den Vertrag richtig aufsetzt - aber er gibt keine individuelle Rechtsberatung. Er erklärt, was der Vertrag sagt. Er sagt nicht, ob er fair ist. Er sagt nicht, ob Sie einen Mangel verschwiegen haben. Er sagt nicht, ob die C-Blatt-Belastungen richtig ausgewiesen sind. Er prüft nicht, ob der Käufer das Geld hat. Er prüft nur, ob die Formalien stimmen. In Deutschland ist das klar geregelt: Der Notar darf keine rechtliche Beratung geben. In Österreich ist es ähnlich. Wenn Sie denken, der Notar schützt Sie vor Fehlern - dann liegen Sie falsch. Sie sind allein verantwortlich für den Inhalt des Vertrags. Und wenn Sie einen Fehler machen, zahlen Sie es später mit einer Klage, einem Rücktritt oder einer Nachzahlung.
Die Bonitätsprüfung: Der Käufer hat kein Geld - und Sie sitzen fest
Ein Interessent kommt, schaut sich das Haus an, unterschreibt den Vorvertrag, und zwei Wochen später sagt er: „Ich kriege keine Finanzierung.“ Was tun? Sie haben die Immobilie aus dem Markt genommen, haben andere Interessenten abgewiesen, haben Zeit und Geld investiert. Und jetzt? Sie sind wieder bei Null. Das ist kein Einzelfall. Laut Ohne-Makler.net ist „der Wunsch oft Vater des Gedankens“. Viele Käufer geben vor, eine Finanzierung zu haben, weil sie denken, das macht sie attraktiver. Aber sie haben keine Bank, die ihnen das Geld gibt. Und Sie? Sie haben keinen Rechtsschutz, wenn der Käufer nicht zahlt. Ein Vorvertrag ist kein Kaufvertrag. Er ist nur eine Absichtserklärung. Wenn der Käufer zurücktritt, müssen Sie den Verkauf von vorne beginnen. Und das kann Monate dauern. Die durchschnittliche Verkaufsdauer bei Privatverkäufen liegt bei 7,3 Monaten - fast zwei Monate länger als bei Maklern. Und das, obwohl Sie mehr Zeit investieren.Was Sie unbedingt brauchen - und was Sie nicht unterschätzen dürfen
Ein Privatverkauf ist kein spontaner Akt. Er ist ein Projekt mit mindestens 120 Stunden Arbeitszeit. Sie brauchen:- Ein aktuelles Grundbuchauszug (nicht älter als 30 Tage)
- Einen gültigen Energieausweis (mit korrekten Werten und Unterschrift)
- Alle Baugenehmigungen - auch für kleine Umbauten wie eine Terrasse oder einen Carport
- Die Teilungserklärung, wenn es eine Eigentumswohnung ist
- Eine vollständige Mängelliste - mit Datum und Unterschrift des Käufers
Warum Makler trotzdem oft die bessere Wahl sind
Sie sparen die Maklerprovision - das ist klar. Bei einem Haus im Wert von 500.000 € sind das rund 28.000 €. Aber wie viel kostet es, wenn Sie einen Fehler machen? Ein falscher Vertrag kann 10.000 € an Steuern mehr kosten. Ein Mangel, den Sie nicht angegeben haben, kann 15.000 € an Reparaturen oder Rückzahlung bedeuten. Ein Verkauf, der scheitert, kostet Zeit - und Zeit ist Geld. Die durchschnittlichen Verkaufspreise bei Privatverkäufen liegen 5,2 % niedriger als bei Maklern. Warum? Weil Privatverkäufer nicht wissen, wie man verhandelt. Käufer wissen das. Sie kommen mit einem Angebot, das 20 % unter dem Marktwert liegt, und sagen: „Sie haben doch keinen Makler, also müssen Sie ja sparen.“ Und viele Verkäufer geben nach - aus Unsicherheit. Ein Makler kennt den Markt. Er weiß, wie viel Ihr Haus wert ist. Er weiß, wie man Käufer unter Druck setzt - ohne zu verlieren. Er weiß, wie man Fotos macht, die Interesse wecken. Und er hat die Erfahrung, um die rechtlichen Fallstricke zu erkennen - bevor Sie sie betreten.Wie Sie sich absichern - ohne Makler
Sie wollen trotzdem allein verkaufen? Dann tun Sie das mit Augenmaß. Hier ist, was Sie tun müssen:- Holen Sie sich einen unabhängigen Immobilienexperten für eine einmalige Prüfung - nicht für die Vermarktung. Das kostet 300-600 €, aber es verhindert teure Fehler.
- Lassen Sie den Energieausweis von einem zertifizierten Sachverständigen ausstellen - nicht von jemandem, der ihn online ausfüllt.
- Bestellen Sie den Grundbuchauszug direkt beim Grundbuchamt - nicht von einem Käufer, der Ihnen einen „aktuellen“ Auszug schickt.
- Verlangen Sie vom Käufer einen Bonitätsnachweis von der Bank - nicht nur ein Schreiben mit „ich habe einen Kreditantrag gestellt“.
- Lassen Sie den Kaufvertrag von einem Anwalt prüfen - nicht vom Notar. Der Notar ist kein Anwalt.
- Verlangen Sie eine Mängelliste mit Unterschrift - und legen Sie alle Unterlagen für mindestens zehn Jahre auf.
Was passiert, wenn Sie nichts tun?
Sie verkaufen Ihre Immobilie, unterschreiben den Vertrag, bekommen das Geld - und ein Jahr später kommt der Käufer mit einem Brief: „Sie haben einen Schimmelbefall verschwiegen.“ Sie haben den Keller nicht erwähnt. Der Käufer hat einen Gutachter beauftragt. Die Kosten für die Sanierung: 22.000 €. Der Gerichtsprozess: 8.000 €. Die Steuern, die Sie wegen der falschen Angaben zahlen müssen: 5.000 €. Und Sie haben keine Versicherung, die das abdeckt. Sie haben nur einen Vertrag, den Sie ohne Fachwissen unterschrieben haben. Und jetzt? Sie zahlen - und haben Ihre Immobilie verloren. Das ist kein Szenario aus einem Film. Das ist Alltag in Österreich und Deutschland. Im Jahr 2023 wurden über 12.000 Rechtsstreitigkeiten wegen Privatverkäufen eingereicht. Die meisten davon hätten mit einer einfachen Prüfung verhindert werden können.Kann ich meinen Privatverkauf ohne Notar abwickeln?
Nein. In Österreich und Deutschland ist die Notarbeurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Notar ist der Kaufvertrag ungültig. Der Notar ist der einzige, der den Vertrag rechtsgültig beurkundet und die Eintragung ins Grundbuch vorbereitet. Aber er prüft nicht, ob der Vertrag fair ist oder ob Sie alle Mängel offengelegt haben.
Was passiert, wenn ich den Energieausweis nicht vorlegen kann?
Der Notar weigert sich, den Vertrag zu beurkunden. Der Käufer kann den Vertrag nachträglich anfechten und auf Rückzahlung des Kaufpreises klagen. Sie können auch mit einer Geldstrafe belegt werden - bis zu 15.000 € in Österreich. Der Energieausweis ist kein Formsache - er ist eine rechtliche Voraussetzung.
Kann ich den Käufer auf eine Bonitätsprüfung verpflichten?
Ja. Sie können verlangen, dass der Käufer einen schriftlichen Finanzierungsbescheid der Bank vorlegt - nicht nur eine E-Mail oder ein Gespräch mit einem Bankberater. Ohne diesen Nachweis sollten Sie keinen Vorvertrag unterschreiben. Viele Käufer haben kein Geld - und Sie riskieren Monate Verzögerung, wenn Sie das nicht prüfen.
Warum ist der Kaufpreis bei Privatverkäufen oft niedriger?
Weil Privatverkäufer oft unsicher sind und zu schnell nachgeben. Käufer wissen, dass Sie keine professionelle Vermarktung haben und keinen Druck ausüben können. Sie bieten daher bewusst zu wenig an - und viele Verkäufer akzeptieren, weil sie Angst haben, das Haus nicht zu verkaufen. Makler dagegen setzen den Preis strategisch und verhandeln professionell.
Wie lange dauert ein Privatverkauf im Durchschnitt?
Im Durchschnitt 7,3 Monate - fast zwei Monate länger als bei einem Verkauf mit Makler. Das liegt an der fehlenden Vermarktung, der geringeren Sichtbarkeit und der längeren Verhandlungsphase. Viele Interessenten verschwinden, weil sie keine Finanzierung bekommen oder den Vertrag nicht verstehen.