Schon ein neuer Türrahmen kann ohne Zustimmung teuer werden. Bei baulichen Änderungen wie dem Austausch von Innentüren, dem Einbau einer Vorwand oder größeren Bohrungen brauchst du meist die Erlaubnis des Vermieters. Warum? Weil solche Arbeiten die Substanz oder den Wert der Wohnung verändern können.
Frag grundsätzlich bei allen Maßnahmen, die über einfache, rückstandsfreie Verschönerungen hinausgehen. Typische Fälle: Austausch oder Kürzen von Zimmertüren, Einbau einer neuen Zarge, fest eingebaute Küche, größere Sanitärarbeiten, Durchbrüche oder das Verlegen neuer Leitungen. Auch wenn im Mietvertrag nichts steht: ohne schriftliche Zustimmung riskierst du Forderungen für Wiederherstellung oder Schadensersatz.
Kleine Dinge wie Nageln von Bildern oder Streichen in Standardfarben sind oft erlaubt. Trotzdem: schau zuerst in den Mietvertrag. Viele Verträge regeln genau, was erlaubt ist und wann Rückbau verlangt wird.
Schritt 1: Beschreibe kurz und konkret das Vorhaben. Beispiel: "Ich möchte die vorhandene Zimmertür (Zarge + Türblatt) gegen eine neue, leichtere Holztür austauschen. Maße: 88x198 cm. Ausbau und Einbau erfolgen durch einen Tischler."
Schritt 2: Füge Fotos, Skizzen und Kostenvoranschläge bei. Das macht die Entscheidung leichter und wirkt seriös.
Schritt 3: Biete an, Schäden sofort zu beheben und die Wohnung bei Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls der Vermieter das verlangt. Konkretes Angebot senkt Einwände.
Schritt 4: Fordere eine schriftliche Zustimmung mit kurzer Fristangabe. Ein einfaches Formulartext-Beispiel: "Hiermit erteile ich, [Name Vermieter], dem Mieter, [Name Mieter], die Zustimmung zum Austausch der Zimmertür (Maße, Ausführung) unter der Bedingung, dass beim Auszug der Originalzustand wiederhergestellt wird, sofern nicht anders vereinbart."
Bewahre alle Unterlagen auf: E-Mails, Angebote, Fotos vor/nach der Arbeit und die unterschriebene Zustimmung.
Was, wenn der Vermieter ablehnt? Frag nach Gründen und biete Alternativen an (andere Tür, kleinere Änderungen, handwerkliche Garantie). Falls es um Sicherheit oder Brandschutz geht, bringe Fachgutachten oder Anbieterinformationen mit.
Wer zahlt? Oft gilt: Kleinreparaturen trägt der Mieter; größere Investitionen oder Umbauten können Verhandlungen über Kostenbeteiligung rechtfertigen. Klare Absprachen vor Beginn vermeiden Streit.
Kurz zusammengefasst: Lies den Mietvertrag, frag schriftlich, liefere Details und biete Rückbau an. So verhinderst du unnötige Kosten und bekommst höhere Chancen auf eine Zustimmung — besonders bei Arbeiten an Türen, Zargen oder festen Einbauten.
Wenn du magst, kann ich dir ein kurzes Musterschreiben für deinen Fall erstellen — nenn mir einfach die Maßnahme und die wichtigsten Details.
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