Zuständigkeit bei Tür- und Bauarbeiten – wer sorgt für was?

Wenn Sie eine neue Innentür einbauen oder ein Badezimmer renovieren, stellt sich schnell die Frage: Wer ist eigentlich dafür verantwortlich? Der Überblick ist oft verwirrend, weil Baurecht, Sicherheitsnormen und Vertragsbedingungen zusammenkommen. In diesem Artikel geben wir Ihnen klare Antworten – ohne juristischen Kauderwelsch.

Verantwortlichkeiten beim Türbau

Beginnen wir mit der Tür. Der Hersteller liefert das Produkt, aber die Montage liegt meistens beim Handwerker. Der Handwerker muss sicherstellen, dass die Tür richtig ausgerichtet, fest verankert und nach den geltenden Normen (z. B. ÖNORM B 2205) eingebaut ist. Wenn bei der Montage Mängel auftreten, haftet in der Regel der ausführende Betrieb.

Der Bauherr – also Sie als Eigentümer – trägt die Pflicht, einen zulässigen Fachbetrieb zu beauftragen und die Kosten zu übernehmen. Sie sind zudem dafür verantwortlich, dass die geplante Tür den baulichen Gegebenheiten entspricht: Türrahmengröße, Schallschutz, Brandschutzklasse etc. Ein häufiger Fehler ist, dass die Türbreite nicht zur vorhandenen Öffnung passt; das kostet Nachbesserungen.

Wenn Sie selbst Hand anlegen und die Tür selbst einbauen, übernehmen Sie die komplette Verantwortung. Das bedeutet, Sie müssen die geltenden Vorschriften kennen und im Zweifelsfall eine Prüfung durch einen Fachmann einholen. Ein DIY‑Einbau kann Geld sparen, birgt aber das Risiko von Schadenersatzansprüchen, falls später ein Brandschaden auftritt.

Rechtliche Vorgaben & Praxis

In Österreich regeln das OIB‑Richtlinien‑Werk und die jeweiligen Landesbauordnungen, wann eine Tür als Wohnungsabschlusstür, Brandschutztür oder Rauchschutztür gilt. Die Zuständigkeit für die Einhaltung liegt beim Bauherrn, die Kontrolle dagegen beim zuständigen Bauamt. Wenn das Amt feststellt, dass die Tür nicht den Vorgaben entspricht, muss der Bauherr die Korrektur veranlassen – oft auf Kosten des Handwerkers, wenn er die falsche Tür geliefert hat.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Versicherung. Viele Gebäudeversicherungen verlangen den Nachweis, dass Brandschutztüren den EI‑30‑Standard erfüllen. Hier ist der Eigentümer gefragt, die Unterlagen zu sammeln und dem Versicherer zu übermitteln. Vernachlässigen Sie das, kann im Schadensfall die Leistung gekürzt werden.

Praktisch bedeutet das für Sie: Erstellen Sie vor dem Projekt eine Checkliste. Notieren Sie, welche Türklasse gebraucht wird, wer die Lieferung übernimmt, wer montiert und wer die Abnahmen prüft. Fragen Sie den Handwerker nach Zertifikaten und lassen Sie sich die Einhaltung der Normen schriftlich bestätigen.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Der Hersteller liefert das Produkt, der Handwerker montiert es, der Bauherr wählt und bezahlt, und das Bauamt kontrolliert. Wer an einer Stelle fehlt oder nachlässig ist, riskiert Nachbesserungen, Geldbußen oder sogar rechtliche Auseinandersetzungen.

Jetzt wissen Sie, wer für welchen Teil des Türprojekts verantwortlich ist. Nutzen Sie das Wissen, um klare Verträge zu schließen, die richtigen Fachleute zu wählen und am Ende eine sichere, normgerechte Tür zu genießen.

Zimmertür: Wer trägt die Verantwortung - Eigentümer, Vermieter oder Handwerker?

Zimmertür: Wer trägt die Verantwortung - Eigentümer, Vermieter oder Handwerker?

September 22, 2025 / Bauen und Renovieren / 0 Kommentare

Erfahren Sie, wer bei Innen­türen im Wohnungs­bau verantwortlich ist - Eigentümer, Vermieter, Hausverwaltung oder Handwerker - und erhalten Sie praktische Checklisten.

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