1. Ein Mieter meldet ein klemmendes Türschloss in seiner gemieteten Wohnung. Wer ist für die Reparatur zuständig?
2. Bei einem Neubau entscheidet der Bauleiter, welches Türblatt verwendet wird. Wer trägt die endgültige Verantwortung für die Auswahl?
3. Ein beschädigtes Türscharnier muss ausgetauscht werden. Wer muss die fachgerechte Montage nach DIN‑Vorgaben sicherstellen?
Zimmertür ist ein bewegliches Bauelement, das Innenräume eines Gebäudes voneinander trennt und gleichzeitig Schallschutz, Brandschutz und Sicherheit gewährleistet. Sie gehört zu den Standardbauteilen im Wohnungsbau und unterliegt spezifischen DIN‑Normen (z.B. DIN18230).
Im deutschen Baurecht steuert das Bauordnungsrecht, die Landesbauordnungen und das Mietrecht, wer welche Pflichten bei Zimmertüren hat. Die wichtigsten Paragraphen finden sich in §535BGB (Mietvertragspflichten) und in den jeweiligen DIN‑Normen, die Mindestanforderungen an Schallschutz (DIN4109) und Brandschutz (DIN18095) festlegen.
Die Zuständigkeit hängt vom Bau‑ und Nutzungsstadium ab. Folgende Akteure treten typischerweise in den Vordergrund:
Aufgabe | Eigentümer | Vermieter | Hausverwaltung | Handwerker |
---|---|---|---|---|
Auswahl des Türblatts | Ja | Nein | Nein | Nach Vorgabe |
Einbau bei Neubau | Ja (über Bauleiter) | Nein | Koordination | Ja |
Reparatur im Mietverhältnis | Nur bei Mängeln, die nicht vom Mieter verursacht wurden | Ja (nach Meldung) | Ja (Beauftragung) | Ja |
Einhalten von Brandschutz‑ und Schallschutz‑Normen | Ja (Planungsphase) | Ja (Prüfung vor Vermietung) | Ja (Kontrolle) | Ja (Montage) |
Ein Mieter bemerkt, dass die Türschwelle knarrt und das Schloss klemmt. Er schreibt dem Vermieter per E‑Mail. Der Vermieter beauftragt die Hausverwaltung, einen lokalen Schreiner zu holen. Der Handwerker prüft die Tür, stellt fest, dass das Scharnier beschädigt ist, und tauscht es aus - alles gemäß DIN18230. Der Vermieter trägt die Kosten, weil die Tür im Normalverschleiß ist. Der Mieter muss nichts zahlen.
Viele Konflikte entstehen, weil die Zuständigkeit nicht klar definiert ist. Häufige Stolpersteine:
Lösung: Schon im frühen Projektstadium Zuständigkeitsregeln im Bau‑ und Mietvertrag festhalten und alle Beteiligten über die jeweiligen Pflichten informieren.
Dieser Beitrag ist Teil des Themenclusters „Bauen und Renovieren“. Passende Anschlussartikel:
Leser, die mehr über die rechtlichen Grundlagen erfahren wollen, sollten sich den Abschnitt zu Bau‑ und Mietrecht genauer ansehen.
Im Mietverhältnis trägt der Vermieter die Kosten, sofern die Beschädigung nicht durch den Mieter verursacht wurde. Bei Neubau oder Grundsanierung liegt die Kostenverantwortung beim Eigentümer.
Nur Türen, die zu Flucht- oder Trennwänden führen, unterliegen den Brandschutz‑Normen (z.B. DIN18095). Für normale Wohnraumbereiche reicht die Erfüllung der Schallschutz‑Norm aus.
Nach §536cBGB muss der Vermieter die Mängel “unverzüglich” beseitigen. Praktisch bedeutet das meist 1‑2Wochen, je nach Schadensumfang und Verfügbarkeit von Handwerkern.
Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters. Ohne Zustimmung kann der Vermieter die Kosten für die Fachmontage zurückverlangen.
Die Schallschutz‑Klassen werden in DIN4109 festgelegt. Für typische Wohnräume wird meist die Klasse Rw30‑35 gefordert.
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