Wenn man von Kapitalertragsteuer, der Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinnen, spricht, dann geht es um mehr als nur einen Prozentsatz auf dem Formular. Auch bekannt als Abgeltungssteuer, wird sie in Österreich und vielen anderen Ländern pauschal vom Finanzamt abgeführt, sobald das Konto die Erträge erzielt. Die Kapitalertragsteuer umfasst also die gesamte Besteuerung von Kapitalerträgen.
Ein wichtiger Begleiter ist die Einkommensteuer, die allgemeine Steuer auf sämtliche Einkünfte einer Person. Sie beeinflusst die Kapitalertragsteuer, weil beide im Gesamtkontext des Steuerpflichtigen stehen. Wenn Sie zum Beispiel neben Kapitalerträgen noch ein Gehalt haben, wird die Einkommensteuerprogression relevant und kann zu einer Nachzahlung oder Rückerstattung führen. Zudem gibt es die Quellensteuer, eine Steuer, die im Ausland auf Dividenden und Zinsen direkt an der Quelle einbehalten wird. Diese wird häufig auf die heimische Kapitalertragsteuer angerechnet, sodass Doppelbesteuerung vermieden wird.
Die Kapitalertragsteuer wird in der Regel vom Finanzinstitut automatisch einbehalten – das nennt man Quellenabzug. Das bedeutet, Sie erhalten den Ertrag bereits netto. Der abzugsfähige Satz liegt aktuell bei 27,5 % in Österreich, wobei es Ausnahmen für bestimmte Produkte gibt. Wenn Sie jedoch selbst Freistellungsaufträge erteilen, können Sie den Steuersatz reduzieren oder sogar ganz entfallen lassen. Das ist besonders attraktiv für Sparer, die niedrige Jahreserträge haben.
Ein weiterer Aspekt ist die Beziehung zur Dividendenbesteuerung, der speziellen Regelung für Gewinnausschüttungen von Unternehmen. Dividenden zählen zu den Kapitalerträgen und werden deshalb ebenfalls mit der Kapitalertragsteuer belegt. Die Höhe der Steuer kann je nach Doppelbesteuerungsabkommen variieren, zum Beispiel bei ausländischen Unternehmen. Wer internationale Dividenden erhält, sollte die jeweiligen Quellensteuersätze prüfen und ggf. eine Anrechnung beantragen.
Im Jahresabschluss gibt es die Möglichkeit, die bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Das sorgt dafür, dass Sie nicht zu viel zahlen – die bereits gezahlte Steuer wird auf die persönliche Einkommensteuerschuld angerechnet. Dieser Vorgang nennt man Anrechnung der Kapitalertragsteuer. Wer seine Anlageformen clever kombiniert, kann so effektiv Steuern sparen.
Ein praktisches Beispiel: Sie besitzen ein Sparkonto mit 1.000 € Zinsen pro Jahr und ein Wertpapierdepot, das 500 € Dividenden ausschüttet. Die Bank behält 27,5 % auf beide Erträge ein, also insgesamt 412,50 € Steuer. In Ihrer Einkommensteuererklärung geben Sie diese 412,50 € an und erhalten sie komplett zurück, wenn Ihr persönlicher Steuersatz darunter liegt. So reduziert die Kapitalertragsteuer nicht nur die Belastung, sondern führt zu einer transparenten Steuerverwaltung.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Kapitalertragsteuer ein zentrales Baustein im Steuergefüge ist. Sie steht in direkter Verbindung zu Einkommensteuer, Quellensteuer und der Dividendenbesteuerung. Wer die Zusammenhänge versteht, kann seine Finanzen besser planen und unnötige Steuerlast vermeiden. Im Folgenden finden Sie eine Sammlung von Artikeln, die diese Themen vertiefen, konkrete Beispiele liefern und Ihnen helfen, Ihre Steuerangelegenheiten souverän zu managen.
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