Kostenteilung bei Dachsanierungen im Reihenhaus: Was Sie rechtlich wissen müssen

Kostenteilung Dachsanierung in Reihenhäusern ist ein komplexes rechtliches Thema, das sowohl das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als auch das Nachbarrecht berührt. Im Gegensatz zu Mehrfamilienhäusern in Wohnungseigentümergemeinschaften gelten bei Reihenhäusern oft spezifische Nachbarschaftsregelungen, die je nach Bundesland variieren. Viele Eigentümer geraten in Streit, weil sie nicht wissen, wer für die Kosten aufkommt - und ob sie überhaupt verpflichtet sind. Hier klären wir die wichtigsten rechtlichen Aspekte.

Rechtliche Grundlagen: WEG oder Nachbarrecht?

In Mehrfamilienhäusern mit Wohnungseigentum (WEG) ist das Dach grundsätzlich Gemeinschaftseigentum. Die Kosten werden nach den Miteigentumsanteilen verteilt. Doch bei Reihenhäusern ist die Situation anders. Hier gibt es oft keine Wohnungseigentümergemeinschaft. Stattdessen greift das Nachbarrecht der einzelnen Bundesländer. In Niedersachsen gilt zum Beispiel § 19 NachbG: Bei gleichzeitig errichteten Grenzwänden tragen Nachbarn die Kosten des Anschlusses und seiner Unterhaltung zu gleichen Teilen. In anderen Bundesländern gelten andere Regeln - das macht die Sache kompliziert. Das Bundesgerichtshof (BGH) betonte in einem Fall aus Hessen, dass Nachbarn bauliche Veränderungen nicht dulden müssen, selbst wenn sie nur einen Teil des Daches betreffen. Dies zeigt: Ohne klare Absprachen ist Streit vorprogrammiert.

Gemeinsame Elemente: Wer ist Eigentümer?

Bei Dachsanierungen in Reihenhäusern sind oft Dachrinnen und Fallrohre gemeinsame Elemente. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied 2006 (Az.: I-5 U 134/05), dass diese Elemente grundsätzlich gemeinsames Eigentum sind. Das bedeutet: Alle beteiligten Eigentümer sind Miteigentümer. Nach § 922 BGB dürfen Veränderungen an diesen Elementen nur mit Zustimmung aller beteiligten Eigentümer vorgenommen werden. Ohne Einvernehmen können einzelne Eigentümer die Sanierung blockieren. Praxisnahe Fälle zeigen: Wer allein die Dachrinne erneuert, muss die Kosten alleine tragen, wenn der Nachbar nicht mitwirkt. Der Dachdecker sollte immer separate Angebote und Rechnungen für jeden Eigentümer erstellen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Drei Reihenhäuser mit unterschiedlichen Dachsanierungsmerkmalen in einer Illustration.

Regionale Unterschiede: Was gilt in Ihrem Bundesland?

Vergleich der rechtlichen Regelungen nach Bundesland
Bundesland Gesetzliche Regelung Praxisbeispiel
Hessen Hessisches Nachbarrechtsgesetz Baugenehmigung erforderlich, wenn Dachsanierung mehr als 10% der Fläche betrifft
Niedersachsen § 19 NachbG Kosten für Grenzwände und Anschlüsse zu gleichen Teilen
Nordrhein-Westfalen NRW-Nachbarrecht Keine einheitliche Regelung; Rechtsberatung im örtlichen Haus & Grund-Verein empfohlen
Baden-Württemberg Gebäudeenergiegesetz (GEG) Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage oder Solarthermieanlage bei grundlegender Sanierung
Berlin GEG Ähnlich wie Baden-Württemberg; Solarpflicht ab 2023

Praktische Schritte: So vermeiden Sie Streit

  • Schriftliche Absprachen treffen: Mündliche Vereinbarungen sind vor Gericht schwer nachweisbar. Legen Sie fest, wer für welche Teile der Sanierung aufkommt.
  • Separate Rechnungen verlangen: Für steuerliche Absetzbarkeit benötigen Sie individuelle Rechnungen. Der Dachdecker muss jedes Angebot und jede Rechnung an den jeweiligen Eigentümer richten.
  • Baugenehmigung prüfen: Wenn die Sanierung mehr als 10% der Dachfläche betrifft, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Dies gilt auch für Dachrinnen- und Fallrohr-Änderungen.
  • Rechtsanwalt konsultieren: Bei Uneinigkeit hilft ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Haus & Grund empfiehlt dies explizit, bevor die Sanierung beginnt.
Hand hält zwei separate Rechnungen für Dachsanierung vor einem Reihenhaus.

Aktuelle Entwicklungen: Solarpflicht und GEG

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Eigentümer von privaten Wohnimmobilien in Baden-Württemberg und Berlin bei grundlegender Dachsanierung eine Photovoltaikanlage oder Solarthermieanlage installieren. Hamburg folgt ab 1. Januar 2025. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt seit 2021 die EnEV und verschärft die Dämmvorschriften. Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus seit spätestens 1. Februar 2002 selbst bewohnen, sind von der Nachrüstpflicht ausgenommen. Bei Eigentümerwechsel muss der neue Besitzer innerhalb von zwei Jahren dämmen. Experten prognostizieren bis 2025 eine Ausweitung der Solarpflicht auf alle 16 Bundesländer - eine klare Kostenteilungsregelung wird damit noch wichtiger.

Frequently Asked Questions

Wer zahlt bei einer Dachsanierung im Reihenhaus?

Die Kostenverteilung hängt von mehreren Faktoren ab. Bei gemeinsamen Elementen wie Dachrinnen und Fallrohren sind alle beteiligten Eigentümer Miteigentümer. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied 2006, dass diese Elemente grundsätzlich gemeinsames Eigentum sind. Ohne vertragliche Regelung gilt das Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes. In Niedersachsen tragen Nachbarn die Kosten zu gleichen Teilen. In anderen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen. Klare Absprachen vor der Sanierung sind entscheidend.

Muss ich als Nachbar an einer Dachsanierung mitwirken?

Nein. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte klar, dass Nachbarn bauliche Veränderungen nicht dulden müssen, selbst wenn sie nur einen Teil des Daches betreffen. Wenn Sie keine Zustimmung geben, kann die Sanierung blockiert werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Element gemeinsames Eigentum ist und die Sanierung notwendig ist. In diesem Fall müssen Sie jedoch mitwirken - aber nur, wenn es eine klare rechtliche Grundlage gibt.

Wie hoch sind die Kosten für eine Dachsanierung?

Die Kosten liegen zwischen 400 und 600 Euro pro Quadratmeter, wie schwaebisch-hall.de 2023 dokumentierte. Dies gilt für grundlegende Sanierungen ohne Solaranlagen. Mit Photovoltaikanlage oder Solarthermieanlage steigen die Kosten um 20-30%. In einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg ist die Solaranlage Pflicht, was die Gesamtkosten erhöht. Die genauen Kosten hängen von Material, Dachform und Umfang der Arbeiten ab.

Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?

Ja, aber nur mit separater Rechnung. Für steuerliche Absetzbarkeit benötigen Sie eine individuelle Rechnung, die nur Ihre Anteile an der Sanierung ausweist. Wenn der Dachdecker eine gemeinsame Rechnung für alle Eigentümer erstellt, können Sie die Kosten nicht absetzen. Dies ist ein häufiger Fehler in der Praxis. Achten Sie darauf, dass der Handwerker für jeden Eigentümer eine eigene Rechnung ausstellt - sonst verlieren Sie die steuerlichen Vorteile.

Was passiert, wenn ich die Solarpflicht ignoriere?

In Bundesländern mit Solarpflicht (z.B. Baden-Württemberg, Berlin) drohen Bußgelder, wenn Sie keine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage installieren. Die Höhe variiert, liegt aber meist zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Zudem müssen Sie die Anlage nachträglich nachrüsten - mit zusätzlichen Kosten. Die KfW-Förderung für Solaranlagen ist nur verfügbar, wenn die Pflicht erfüllt wird. Ignorieren Sie die Regelung, riskieren Sie nicht nur Strafen, sondern auch höhere Energiekosten auf lange Sicht.

Februar 6, 2026 / Bauen und Renovieren /