Wenn Sie Ihr Haus sanieren, fragen Sie sich vielleicht: steuerliche Absetzbarkeit, Die Möglichkeit, Kosten für Wohngebäude von der Einkommensteuer abzusetzen, oft durch Modernisierungsmaßnahmen oder energetische Verbesserungen ausgelöst. Ist das überhaupt möglich? Ja – aber nur, wenn Sie wissen, was zählt und was nicht. Viele Hausbesitzer zahlen unnötig Steuern, weil sie glauben, jede Reparatur sei absetzbar. Dabei geht es nicht um das Reparieren, sondern um das Verbessern, Eine Maßnahme, die den Wert oder die Energieeffizienz eines Gebäudes nachhaltig erhöht. Ein neues Dach, das den Wärmeschutz verbessert, zählt. Ein kaputter Fensterflügel, der ersetzt wird, zählt nicht – es sei denn, Sie tauschen Single-Glas gegen Isolierglas.
Was wirklich absetzbar ist, hängt von drei Dingen ab: der Art der Maßnahme, dem Zeitpunkt und der Dokumentation. Renovierungskosten, Aufwendungen für Instandhaltung oder Modernisierung von Wohnimmobilien, die unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden können. für Fenster, Dämmung oder Heizung können Sie über drei Jahre verteilt absetzen – das ist die sogenannte Sanierungsmaßnahme. Aber nur, wenn die Arbeiten die Energiebilanz Ihres Hauses verbessern. Ein neues Badezimmer? Nur absetzbar, wenn es Teil einer umfassenden Modernisierung ist. Ein neuer Boden? Nur, wenn er mit der Dämmung zusammenhängt. Die Fördermittel, Zuschüsse oder günstige Kredite von staatlichen Stellen für energetische Sanierungen, oft kombinierbar mit steuerlichen Vorteilen. vom BAFA oder der KfW lassen sich mit der steuerlichen Absetzbarkeit kombinieren – aber nicht immer. Manche Förderungen verringern den absetzbaren Betrag. Sie müssen also genau prüfen, was mit was zusammenpasst.
Und die Dokumentation? Das ist der entscheidende Punkt. Ohne Rechnungen, Baubeschreibung und Nachweise über die Energieeinsparung – nichts absetzbar. Ein einfacher Kassenbon reicht nicht. Sie brauchen eine detaillierte Aufstellung, die zeigt, was genau gemacht wurde und warum. Wer das nicht macht, verliert den Anspruch. Auch wenn das Finanzamt mal sagt, dass es reicht – halten Sie sich an die offiziellen Regeln. Es gibt keine Grauzone, wenn es um Steuern geht.
Was Sie hier finden, sind echte Beispiele aus der Praxis: Wie jemand mit einer Dachbegrünung die Immobiliensteuer senkte, wie ein Hausbesitzer mit einer Wärmepumpe die Absetzbarkeit nutzte, oder wie eine Türbreitenanpassung im Bestand trotzdem steuerlich relevant sein kann. Keine Theorie. Keine allgemeinen Aussagen. Nur das, was funktioniert – und was nicht. Alles, was Sie brauchen, um Ihre Sanierung richtig zu planen und nicht unnötig Steuern zu zahlen.
Kaufnebenkosten bei vermieteten Immobilien können steuerlich abgesetzt werden - anders als bei Eigenheimen. Erfahren Sie, welche Kosten absetzbar sind, wie die Abschreibung funktioniert und warum die Gewinnerzielungsabsicht entscheidend ist.
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