Wenn Sie eine Immobilie kaufen, fällt die Grunderwerbsteuer, eine einmalige Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden in Österreich und Deutschland erhoben wird. Auch bekannt als Grundsteuer, ist sie kein optionaler Betrag – sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vom Finanzamt berechnet. Die Höhe variiert je nach Bundesland: In Österreich liegt sie zwischen 3,5 % und 4 % des Kaufpreises, in Deutschland zwischen 3,5 % und 6,5 %. Das bedeutet: Bei einem Haus für 300.000 Euro zahlen Sie zwischen 10.500 und 19.500 Euro – mehr als bei vielen Autokäufen.
Diese Steuer ist nicht mit der Erbschaftsteuer, einer Steuer, die beim Erben von Vermögen anfällt gleichzusetzen. Wer ein Haus von den Eltern erhält, zahlt anders als jemand, der es kauft. Und wer eine vermietete Immobilie erwirbt, kann manche Kaufnebenkosten, zum Beispiel Notarkosten oder Maklerprovision steuerlich absetzen – das gilt aber nicht für die Grunderwerbsteuer selbst. Auch bei Sanierungen oder Altbausanierungen bleibt sie fällig, egal wie alt das Gebäude ist. Wichtig: Die Steuer wird nicht vom Verkäufer, sondern vom Käufer gezahlt – und zwar innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss.
Es gibt Ausnahmen: Bei Erwerb zwischen Ehepartnern oder bei bestimmten Förderungen (z. B. für barrierefreie Umbauten) kann die Steuer reduziert oder ganz entfallen. Wer eine Immobilie im Erbfall erhält, muss nicht die Grunderwerbsteuer zahlen – dafür aber die Erbschaftsteuer. Und wer eine Wohnung in einem denkmalgeschützten Haus kauft, hat manchmal Anspruch auf Sonderregelungen. Aber: Diese Ausnahmen sind eng begrenzt und erfordern oft ein Gutachten oder eine schriftliche Genehmigung vom Finanzamt.
Was viele nicht wissen: Die Grunderwerbsteuer wird nicht auf den Kaufpreis, sondern auf den Verkehrswert berechnet – und der kann höher sein als der vereinbarte Preis. Wenn Sie zum Beispiel ein Haus für 250.000 Euro kaufen, aber das Finanzamt einen Wert von 280.000 Euro festlegt, zahlen Sie Steuer auf 280.000. Deshalb ist ein unabhängiges Gutachten vor dem Kauf oft die beste Investition – es kann Tausende Euro sparen.
Immer wieder tauchen Fragen auf: Kann man die Grunderwerbsteuer auf Raten zahlen? Nein. Kann man sie mit der Bauzinsersparnis ausgleichen? Nein. Ist sie absetzbar bei vermieteten Immobilien? Nein – aber andere Kosten wie Notar oder Makler schon. Und wer eine Wohnung als Erstwohnsitz kauft, hat keine Vorteile gegenüber einem Anleger – die Steuer ist gleich.
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